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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Stars Ahaus GmbH, Boschstr. 7, 48683 Ahaus

 

§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

 

1.Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der folgenden allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB).

Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte, insbesondere mündliche Bestätigungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen werden muss.

Abweichende Einkaufsbedingungen von Bestellern wird hiermit widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Bestätigung Vertragsinhalt.

2.Unsere Vertreter, Handlungsgehilfen oder Beauftragten haben keine Abschlußvollmacht. Sie sind zu Entgegennahme von Auftragsangeboten, nicht jedoch zur Auftragsbestätigung oder sonstigen Zusagen befugt.

3.Der Besteller ist an sein Angebot 4 Wochen ab Abgabe gebunden. Innerhalbt dieser Zeit können wir das Angebot schriftlich bestätigen oder durch Zusendung der bestellten Ware ganz oder teilweise annehmen.

4.Zusagen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Lieferungen

 

1.Bestellte Ware gilt durch Übergabe an den Frachtführer als geliefert. Die Auswahl des Frachtführers bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Es wird entweder unfrei oder gegen Berechnung der entstandenen Versandkosten geliefert. Die Ware wird unversichert geliefert, soweit nicht schriftlich etwas andere vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig.

 

§ 3 Liefertermine

 

1.Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Lieferungen vor Beginn der Lieferfrist sind zulässig.

2.Bei höherer Gewalt oder sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, auch bei unseren Vorlieferanten, welche die Lieferung zeitweilig unmöglich machen – z.B. Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Unrehen etc.- wird der Liefertermin ohne weiter um die Dauer der Behinderung zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert, sofern der Käufer unverzüglich Kenntnis vom Grund der Behinderung gegeben wird, sobald feststeht, dass die vorgesehen Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Empfänger vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrecht schriftlich durch Einschreiben ankündigen.

3.Hat die Behinderung länger als fünf Wochen gedauert und wird dem Besteller auf Anfragen nicht unverzüglich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert werde, kann der andere Vertragspartner sofort Vertrag zurücktreten.

4.Schadenersatzansprüche sind in den oben genannten Fällen ausgeschlossen.

5.In Fällen von Überschreitung der Endauslieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachfrist von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt. Teilt der Besteller vor Ablauf der Nachlieferungsfrist dem Lieferanten mit, dass er auf Vertragserfüllung bestehe, so kann er dann Schadenersatz verlangen, wenn er diesem eine weitere Vier-Wochen-Frist zur Vertragserfüllung mit Ablehnungsandrohung setzt.

6.Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten wegen Lieferverzuges ausgeschlossen.

 

§ 4 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

 

1.Reklamationen sind durch den Käufer innerhalb von spätestens einer Woche ab Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute wird ausdrücklich auf § 377 HGB Bezug genommen.

2.Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe Ausrüstung, Passform oder des Designs sowie geringe modische Veränderungen können nicht beanstandet werden.

3.Rücksendungen werden nur nach schriftlicher Ankündigung und schriftlich Erteilung der Zustimmung zu Rücksendung entgegengenommen. Die Annahme von Rücksendungen ohne Zustimmung des Verkäufers wird verweigert. Sollten einem Käufer ausnahmsweise aus Kulanzgründen eingesandte Retouren gutgeschrieben werden, erfolgt die Gtuschrift unter Abzug eines pauschalen Bearbeitungskostenzuschusses von 20% des Rechnungswertes.

4.Bei berechtigten Reklamationen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware bei uns.

5.Der Verkäufer haftet dem Käufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren in 6 Monaten ab Gefahrübergang.

 

§ 5 Zahlungen

 

1.Alle Preise sind Nettopreise. Die Erstlieferung erfolgt per Vorkasse, C.O.D. Bei Auslandslieferungen erfolgt die Lieferung erst nach Vorkasse. Die Rechnung des Verkäufers muss spätestens bis zum 7. Tag ab Rechnungsdatum gezahlt sein. Als Zahlungstag gelten bei Überweisung die Gutschrift der Bank des Verkäufers. Bei Scheckeingabe die unwiderrufliche Wertstellung des Scheckbetrages auf dem Konto des Verkäufers. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Etwaige Wechesldiskont- und Einlösungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

2.Bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Besteller, auch nur bei einer Rechnung, werden sämtliche andere Rechnungen sofort zu Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer ab Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 4% über Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen, ohne das es eines in Verzugsetzens bedarf

3.Eine Aufrechung durch den Besteller mit etwaigen Gegenforderung ist unzulässig, es sei denn, dass diese rechtzeitig festgestellt oder schriftlich annerkant sind.

4.Zahlung per Paypal sind direkt an die Firma
info@diehalleahaus.de
Die Halle Ahaus GmbH

Boschstr. 7

D – 48683 Ahaus, zu richten.

Überweisungen auf die folgenden Konten:

Volksbank Gronau-Ahaus eG,

BLZ: 401 640 24, Konto Nr. 501 938 400

Unsere Vertreter und Handlungsgehilfen sind nicht zum Inkasso bevollmächtigt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1.Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen: In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stet ein rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befügt, der Verwert des Erlöses ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2.Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und zu versichern.

3.Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

4.Der Besteller ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages incl. MwSt. an den Verkäufer ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs – oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten der Abtretung mitteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten einschließlich des Eigentumsvorbehaltes auf Verlangen des Bestellers in soweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

 

§ 7 Sonstiges

 

1.Leistungen- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ist Ahaus.

2.Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Kaufverträge mit ausländischen Kunden behält sich der Verkäufer vor, auch das Wohnsitzgericht des ausländischen Käufers anzurufen und das dort geltende Recht zugrundezulegen.

3.Als ausschließende Gerichtsstand wird Ahaus vereinbart, sofern eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.

4.Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden Bestimmungen der Einheitsbedingungen der Deutschen Bekleidungsindustrie in Ihrer jeweiligen neusten Fassung, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtung des mutmaßlichen Parteiwillens.
 
§ 8 Abmahnungen
1. Keine Abmahnung ohne vorherigen, schriftlichen Kontakt. Sollten irgendwelche Inhalte oder Informationen auf dieser Webseite oder auf Teilen dieses Webangebotes die Rechte Dritter verletzten oder in anderer Form wettbewerbsrechtliche Probleme verursachen, bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG um eine schnelle, angemessene Nachricht per E-Mail, Kontaktformular oder auch Anruf ohne Kostenpunkt.
 
Das Copyright für veröffentlichte, selbst erstellte Objekte, Fotos, Grafiken, Texte oder Designs bleibt allein bei
Die Halle Ahaus GmbH
 
Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Objekte, Fotos, Grafiken, Texte und Designs in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne unseren schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Ebenso darf eine Weitergabe dieser Homepage ( auch nur auszugsweise ) auf Datenträgern, die Verwendung in eigenen Internet Seiten oder die Bearbeitung mit elektronischen Hilfsmitteln nicht ohne unsere vorherigen schriftliche Zustimmung erfolgen.

 

 

 

Für Fragen: info@starsahaus.de oder +49 (0)2561-4497-0